Aus verschiedenen Gründen steigt der Druck auf den Rettungsdienst in den letzten Jahren immer weiter. Daher beschäftigt sich nicht nur das Land Baden-Württemberg, sondern auch der Bund mit den notwendigen Reformen.
Zusammen mit den Abgeordneten Vasili Franco aus Berlin, Michael Labetzke aus Bremen, Sina Imhof aus Hamburg, Dr. Harald Terpe aus Mecklenburg-Vorpommern und Meral Thoms aus Nordrhein-Westfalen hat Andrea Schwarz, Sprecherin für Bevölkerungsschutz in der Fraktion GRÜNE im Landtag Baden-Württemberg verschiedene Forderungen formuliert, die der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bedürfen. Ein gut aufgestelltes Gesundheitssystem und ein gut funktionierender Rettungsdienst gehören verzahnt und sind unabdingbar für das Funktionieren der gesundheitlichen Versorgungsstrukturen.
Es ist dabei zweckmäßig, die Zuständigkeit für die Durchführung des Rettungsdienstes bei den Ländern zu belassen. Es ist aber essentiell, die bestehenden Strukturen zu optimieren. Diese originäre Länderzuständigkeit darf aber einer Harmonisierung zwischen den Ländern nicht entgegenstehen.
Für einen modernen Rettungsdienst ist es laut den Abgeordneten notwendig, Leitstellen zu echten Hilfeleistungszentralen auszubauen, die über ganz unterschiedliche Möglichkeiten verfügen, auf einen Notruf reagieren zu können. Dabei spielen eine telefonische Beratung genauso eine Rolle, wie die Entsendung eines Rettungshubschraubers, eines Rettungswagens oder die Alarmierung von Ersthelfer:innen, die zufällig in der Nähe sind.
Auch sollte der Rettungsdienst nicht mehr nur eine reine Transportleistung in ein Krankenhaus darstellen. Vielmehr müssen Patient:innen auch ausschließlich vor Ort behandelt werden können, wo dies ausreichend ist. So können unnötige Transporte für den Rettungsdienst, die Notaufnahmen und vor allem auch die Patient:innen vermieden werden. Ebenso ist nicht immer die Notaufnahme in einem Krankenhaus das richtige Ziel, oftmals reicht eine Notfallpraxis oder ein soziales Angebot für die weitere Behandlung aus oder haben die besseren Möglichkeiten.
Einig ist man sich auch dabei, dass die Kompetenzen der Notfallsanitäter:innen auch heilkundliche Maßnahmen umfassen müssen, also etwa Medikamente gegeben werden dürfen. Die Regelungen dazu sind länderübergreifend zu harmonisieren. Gleichzeitig ist es aber auch wichtig, Erste-Hilfe-Kenntnisse besser in der Bevölkerung zu verankern. Bei einem Herzstillstand etwa sind es meist Familienmitglieder, Freund:innen oder Arbeitskolleg:innen, die in den entscheidenden ersten Minuten lebensrettende Maßnahmen ergreifen können.
„Für einen modernen Rettungsdienst, der den Herausforderungen in der Zukunft gewachsen ist, benötigt es ein koordiniertes Zusammenspiel von Bund und Ländern. Der Bund muss gesetzlichen Rahmen für die Finanzierung von Vernetzung, einheitlicher Qualität, Digitalisierung und bedarfsgerechter Versorgung reformieren, damit Länder in diesem Rahmen die Strukturen des Rettungsdienstes zum Wohle der Patient:innen und der Retter:innen, den lokalen Gegebenheiten anpassen und ausgestalten können. Sowohl bei der Finanzierung als auch der Ausgestaltung sind die veränderten gesellschaftlichen Voraussetzungen, der medizinische Fortschritt und die Qualitätssicherung stets im Blick zu halten.“, so das Fazit des Forderungspapiers.
Das ganze Papier findet sich hier als PDF: