Grünes Bund-Länder-Papier Helfergleichstellung

Ob bei einem Feuer, einem Unfall in den Bergen, einem Hochwasser oder einer großen Evakuierung: ehrenamtliches Engagement ist im Katastrophenschutz die wichtigste tragende Säule. In vielen Fällen werden in Baden-Württemberg die Helfer:innen von ihren Arbeitgebern hierfür freigestellt und könnten nach individueller Absprache den Arbeitsplatz schnell verlassen.

Damit die Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen auch bei einem Einsatz unterhalb der Katastrophe einen Ersatz für den ausfallenden Lohn erhalten, wurde in Baden-Württemberg die Außergewöhnliche Einsatzlage im Gesetz geschaffen. Diese kann etwa bei einem Massenanfall von Verletzten oder einer Evakuierung von den Stadt- und Landkreisen ausgerufen werden. Auch vorsorglich ist das möglich, so wurde dieses Instrument auch für die Bereitstellung zusätzlicher Einsatzkräfte anlässlich der Fußball-EM am Spielort Stuttgart verwendet.

Für Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr oder des THW gelten die Regelungen für den Lohnersatz ganz automatisch und auch für Übungen und Ausbildungen. Auch gibt es Unterschiede bei der sozialen Absicherung. Besonders große sind die Unterschiede aber zwischen den verschiedenen Bundesländern. Gemeinsam mit Leon Eckert MdB und grünen Abgeordneten aus anderen Bundesländern fordert Andrea Schwarz, Sprecherin für Bevölkerungsschutz der Grünen Landtagsfraktion in Baden-Württemberg, daher eine Harmonisierung der Regelungen zwischen den einzelnen Bundesländern und dem Bund.

“Ziel muss es sein, dass wir für die Helfer:innen eine einheitliche und pragmatische Regelung finden.”, so Andrea Schwarz, “Es darf keinen Unterschied machen, welche Jacke mit welchem Logo gerade getragen wird. Oder das sich die Helfer:innen gar erst überlegen müssen, in welchem rechtlichen Rahmen sie gerade unterwegs sind.” Das angehängte Papier fordert die Bundesinnenministerin und die Innenminister:innen der Länder dazu auf, sich einer harmonisierten Regelung anzunehmen. “Das bedeutet auch, dass wir die baden-württembergische Regelung nochmals anschauen müssen. Diese halte ich zwar für sehr gut, aber sie hat noch kleinere Lücken etwa in der Berg- oder Wasserrettung oder bei der Ausbildung.”, so Schwarz abschließend.