Die Landesregierung verabschiedete diese Woche ein Eckpunktepapier für mehr Artenschutz. Auf dieses Papier hatten sich zuvor die Landesregierung und die Initiatoren des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ geeinigt. Das Sammeln von Unterschriften ruht zurzeit. „Mit dem Eckpunktepapier wird der Erhalt der Artenvielfalt gesetzliches Ziel“ erklärte Andrea Schwarz MdL die Bedeutung des Eckpunktepapiers.
Das Papier übernimmt wesentliche Forderungen des Volksbegehrens wie das absolute Verbot von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten und das Bekenntnis zur Artenvielfalt. Andere Forderungen aus dem Volksbegehren wurden in geänderter Form übernommen wie die Reduzierung des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel um 40 – 50 Prozent bis zum Jahr 2030. „Das Volksbegehren hat eine breite gesellschaftliche Debatte über Artenschutz und Artenvielfalt losgetreten, es gab Befürworter und Gegner in allen gesellschaftlichen Bereichen. Durch Zuhören und sachliches Abwägen von Argumenten haben die Landesregierung und die Initiatoren des Volksbegehrens hier einen guten Kompromiss gefunden“, so Schwarz.
Durch ist es Landesregierung und Initiatoren auch gelungen, weitere Maßnahmen zur Stärkung des Artenschutzes in die Gesetzesvorlage aufzunehmen. Dazu gehören die Erhöhung des Anteils regionaler und biologischer Produkte in den Einrichtungen des Landes und der Ausbau des Verbots von Schottergärten. „Die Diskussion um das Volksbegehren hat gezeigt, dass Artenschutz ein Anliegen von vielen ist. Mit dem Eckpunktepapier wird deutlich, dass Artenschutz nicht nur eine Aufgabe der Bauern ist, sondern dass es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist“ fasst Schwarz die Entwicklung um das Volksbegehren zusammen.