Andrea Schwarz MdL, direkt gewählte Abgeordnete aus dem Wahlkreis Bretten im Landtag von Baden-Württemberg, ist Sprecherin der Fraktion GRÜNE für Bevölkerungsschutz und Rettungsdienst.
Auch in Baden-Württemberg müssen sich Notfallsanitäter*innen immer noch auf den „rechtfertigenden Notstand“ berufen, wenn sie bei Notfallpatient*innen Infusionen legen, lebensnotwendige Medikamente verabreichen oder sehr starke Schmerzen des Patienten lindern wollen, denn diese Aufgaben fordern nach derzeitiger Rechtslage den zwingenden Einsatz eines Notarztes. Gleichzeitig kommt der Notarzt im Rettungsdienstbereich Karlsruhe in 86 Prozent der Fälle innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsfrist vor Ort an. Das ist der schlechteste Wert in ganz Baden-Württemberg. Im Zweifelsfall leiden darunter die Patient*innen, die eben auf einen Notarzt oder eine Notärztin warten müssen, obwohl Notfallsanitäter*innen vor Ort sind, welche die Maßnahmen ausführen könnten.
Um sich einen direkten Eindruck von diesem Dilemma zu machen, ist Andrea Schwarz MdL am Freitag, dem 31. Juli eine Schicht auf einem ProMedic – Rettungswagen in Karlsruhe als „Dritte Frau“ mitgefahren.
„Die Politik muss dringend die Rechtsstellung des Rettungsdienstfachpersonals verbessern“, resümierte Schwarz. „Auch um die Arbeit anzuerkennen, die die Notfallsanitäter* jeden Tag und jede Nacht an 365 Tagen im Jahr leisten. Es kann nicht sein, das über drei Jahre erlernte Notfallmaßnahmen in der Praxis nicht angewendet werden dürfen.“
„Der Umgang mit hochpotenten Schmerzmitteln und anderen Medikamenten ist für die Notfallsanitäter*innen beim ProMedic – Rettungsdienst in Karlsruhe so weit als möglich rechtssicher geregelt“, erläuterte Philipp Kiecherer, selbst Notfallsanitäter und Praxisanleiter für die Auszubildenden am ProMedic – Bildungszentrum. Hier werden seit Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes 2014 Notfallsanitäter*innen ausgebildet. „Nun wäre es an der Zeit, dass die Politik dies in der Fläche und für alle Kolleg*innen, auch um dem Rettungsdienstfachpersonal eine Perspektive für deren Verbleib im Rettungsdienst zu geben.“ „Der Rettungsdienst ist Teil der Sicherheit der Bürger*innen und gehört zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Wir sind deshalb verantwortlich, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass der Rettungsdienst nachhaltig gut aufgestellt ist“, fügte Schwarz, die sich stark beeindruckt von der hohen Kompetenz der beiden Notfallsanitäter*innen zeigte, am Ende ihrer Schicht hinzu.