Integrationsmanager_innen können starten – Land stellt Mittel zur Verfügung

MdL Andrea Schwarz freut sich: „Das bundesweit einmalige Projekt soll helfen, dass aus Flüchtlingen bald Mitbürgerinnen und Mitbürger werden“

Gute Nachrichten für alle Kommunen in Baden-Württemberg, die Integrationsmanager für die Sozialberatung von Geflüchteten einstellen möchten: Wie Andrea Schwarz MdL aus dem Wahlkreis Bretten mitteilt, haben sie jetzt Klarheit über die Höhe der ihnen dafür vom Land zur Verfügung gestellten Mittel. Das Sozial- und Integrationsministerium und die Kommunalen Landesverbände haben sich laut Schwarz auf eine Verteilung der 116 Millionen Euro verständigt, die das Land den Kommunen während der zweijährigen Laufzeit des Paktes für Integration für das Integrationsmanagement bereitstellt. Davon profitieren auch die Städte und Gemeinden in den Wahlkreisen Bretten und Bruchsal, die jetzt Mittel abrufen beziehungsweise beantragen können.

So stehen für den Wahlkreis Bretten, der zum Stichtag 15.09.2017 zusammengerechnet 1133 Flüchtlinge in den Anschlussunterbringungen der Gemeinden zählte, 901.957 € Euro zur Verfügung. Dem Wahlkreis Bruchsal, dessen Gemeinden zum Stichtag zusammen 857 Flüchtlinge in den Anschlussunterbringungen zählten, stehen insgesamt 647.214 Euro zur Verfügung. Eine genaue Auflistung darüber,  welcher Gemeinde wie viel Geld zusteht, ist am Ende des Artikels zu finden.

„Mit den Integrationsmanagerinnen und Managern gibt es endlich und erstmals eine professionelle Betreuung und Begleitung für Flüchtlinge mit abgeschlossenen Verfahren. Sie waren bislang immer auf sich alleine gestellt“, freut sich Andrea Schwarz. Die Brettener Abgeordnete betont: „Dieses Konzept eines flächendeckenden und strukturierten Integrationsmanagements nach der vorläufigen Unterbringung ist bislang bundesweit einzigartig. Es soll dazu beitragen, dass aus Flüchtlingen bald Mitbürgerinnen und Mitbürger werden.“

Die Gemeinden, erläutert Schwarz, können jeweils entscheiden, ob sie selbst Integrationsmanager_innen beschäftigen oder sich mit anderen Gemeinden zusammenschließen und gemeinsam einen Antrag stellen möchten. Antragsberechtigt sind eine oder mehrere Kommunen, wenn sie laut Planungsrahmen Mittel in Höhe von mindestens 51 000 Euro in Anspruch nehmen könnten. Kommunen, die laut Planungsrahmen unter dieser Summe liegen, müssen sich mit anderen Kommunen zusammenschließen.

Hintergrund: Zentrale Aufgabe von Integrationsmanager_innen ist die individuelle und niedrigschwellige Sozialberatung und -begleitung für Geflüchtete in der Anschlussunterbringung. Am Beginn jeder Beratung steht das Erstellen des Integrationsplans. In diesem werden die persönlichen Daten (z. B. Qualifikationen und Kompetenzen, Schulbildung und Berufsabschluss, individuelle Entwicklungen) und die zu erreichenden Ziele schriftlich fixiert. Dabei geht es unter anderem um Fragen des Spracherwerbs, der Arbeitsmarktintegration, der Anerkennung ausländischer Qualifikationen sowie um Wohnen, Schule und Bildung. Der Integrationsplan wird kontinuierlich fortgeschrieben. Mit Hilfe des Integrationsmanagements sollen Geflüchtete in die Lage versetzt werden, vorhandene Strukturen und Angebote selbständig nutzen zu können.

 

KÖRPERSCHAFTEN

 

ENDGÜLTIGER PLANUNGSRAHMEN
Wahlkreis Bretten 901.957 €
Bretten, Stadt 140.110 €
Gondelsheim 24.678 €
Stutensee, Stadt 131.353 €
Eggenstein-Leopoldshafen 105.879 €
Linkenheim-Hochstetten 63.686 €
Kraichtal, Stadt 89.161 €
Graben-Neudorf 81.200 €
Kürnbach 6.369 €
Oberderdingen 44.580 €
Dettenheim 40.600 €
Sulzfeld 24.678 €
Walzbachtal 53.337 €
Weingarten (Baden) 85.181 €
Zaisenhausen

 

11.145 €
Wahlkreis Bruchsal 647.214 €
Bruchsal, Stadt 167.177 €
Bad Schönborn 78.016 €
Ubstadt-Weiher 53.337 €
Waghäusel, Stadt 39.804 €
Oberhausen-Rheinhausen 39.804 €
Forst 40.600 €
Philippsburg, Stadt 66.075 €
Hambrücken 23.086 €
Kronau 26.271 €
Karlsdorf-Neuthard 46.173 €
Östringen 66.871 €