Andrea Schwarz MdL berichtet aus der Landtagsdebatte zur Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Biene“: „Das Gesetz für mehr Artenvielfalt in Baden-Württemberg ist fast am Ziel!“

Nach intensiven Gesprächen hatten sich die Landesregierung und der Trägerkreis des Volksbegehrens – von Naturschutzverbänden bis zu Landnutzungsverbänden – im Herbst 2019 zur Weiterentwicklung von „Rettet die Biene“ verständigt. Ebenso wurde der Bauernverband eingebunden. Jetzt wurde ein entsprechender Gesetzentwurf für mehr biologische Vielfalt am Mittwoch in den Landtag in Stuttgart eingebracht und dort von den Fraktionen umfassend diskutiert.

„Eine intakte Natur ist uns Grünen ein wichtiges Anliegen. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass es auch in Zukunft genügend Vögel, Bienen und Insekten in unseren Gärten und auf unseren Feldern gibt. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf stärken wir den Arten- und Naturschutz in Baden-Württemberg und setzen auch bundesweit Standards. Gleichzeitig machen wir deutlich, dass Artenschutz nicht nur eine Aufgabe der Bäuerinnen und Bauern ist, sondern eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft“, sagt die grüne Abgeordnete Andrea Schwarz. Dass der Erhalt der Artenvielfalt kein grünes Nischenluxusthema mehr ist, sondern ganz existentiell für unsere Lebensgrundlage ist, zeigt unter anderem auch die Debatte von Wissenschaftler*innen verschiedenster Disziplinen, welche eine Korrelation zwischen Rückgang der Biodiversität, dem Verschwinden von Habitaten und Refugialgebieten und dem vermehrten Aufkommen von Viren hergestellt hat.

Folgende Änderungen im Natur- und Umweltschutz werden unter anderem durch das Gesetz geregelt:

  • Schottergärten – auch im privaten Bereich – sind verboten.
  • Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft soll um die Hälfte reduziert werden.
  • Der Einsatz chemisch synthetischer Pflanzenschutzmittel in Privatgärten in sensiblen Gebieten wird untersagt.
  • Die Lichtverschmutzung durch Beleuchtung im Außenbereich wird reduziert.
  • Ökolandbau soll bis 2030 um 30% wachsen.
  • Streuobstwiesen ab einer Größe von 1500 Quadratmetern werden strenger geschützt.

„Auch im Haushalt haben wir die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung der im Gesetz geregelten Maßnahmen geschaffen“, berichtet Andrea Schwarz. Zusätzlich zu den regulär im Haushalt vorgesehenen Mittel zur Stärkung des Natur- und Artenschutzes hat die Landesregierung weitere Mittel in Höhe von über 60 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2020/2021 bereitgestellt.

„Das Gesetz kommt nun zur Beratung in die Ausschüsse und ich bin zuversichtlich, dass wir es noch vor der Sommerpause verabschieden werden. Damit zeigen wir ein Jahr nach Beginn der Initiative, dass wir Grüne es ernst meinen mit mehr Artenschutz und nehmen mit diesem Gesetz eine Vorreiterrolle nicht nur im Bund, sondern auch auf europäischer Ebene ein.” sagt die Landtagsabgeordnete. “Deshalb ist es mir auch wichtig, mich bei den engagierten Bürger*innen, welche die Bürgerinitiative “Rettet die Biene” auf den Weg gebracht haben, zu bedanken. Ohne diesen Druck der Straße hätten wir das nun vorliegende Gesetz mit dem Koalitionspartner nicht verabredet bekommen.”