Andrea Schwarz MdL

Gesetzentwurf zur Stärkung des Ehrenamts – Plenarrede von Andrea Schwarz MdL

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen,

der Bevölkerungs- und Katastrophenschutz in Baden-Württemberg lebt vom ehrenamtlichen Engagement. Ohne dieses Ehrenamt könnte der Schutz der Bevölkerung nicht hinreichend gewährleistet werden.

Deshalb ist der vorliegende Gesetzentwurf zur Stärkung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer ein ganz wichtiger Schritt.

Wir haben mit der Ehrenamtsstrategie hilfreiche ehrenamtsfördernde Rahmenbedingungen geschaffen, diese auch im Laufe der aktuellen Legislaturperiode weiterentwickelt, um Familie, Beruf und Ehrenamt zu vereinbaren, haben weiterhin in der letzten Legislaturperiode die Verordnung der Bildungszeit zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten in Kraft gesetzt. Deshalb können sich seit 2016 Beschäftige für Weiterbildung in ihrem Ehrenamt an bis zu fünf Tagen freistellen zu lassen, um nur einige Punkte zu nennen. All dies waren und sind wichtige Maßnahmen, das Ehrenamt zu stärken.

Ich bin jedoch der Meinung, damit den engagierten Mitgliedern der Blaulichtfamilie nicht gerecht zu werden.

An 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr setzen sie sich für uns ein. Sie stellen nicht nur ihre Freizeit, ihre Kraft und Energie in den Dienst der Gesellschaft, sie begeben sich auch oftmals selbst in Gefahr, um andere zu retten. Und sie müssen oftmals selbst für Ausrüstung, Fahrzeuge und Unterkünfte wie Wachen sorgen. Sie tun dies kreativ mit Spendensammeln, Sanitätsdiensten, Speiseangeboten bei Festen und vielem mehr. Die Frage, die sich mir gestellt hat, ist, überfordern wir damit nicht dieses wichtige Ehrenamt.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf treten wir dem entgegen und machen deutlich: die grünregierte Landesregierung steht an der Seite der engagierten Menschen im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz.

Katastrophen wie Hochwasser oder Waldbrände werden nicht immer direkt von Menschen ausgelöst, aber Menschen können diese Katastrophen auflösen.

Wie schon erwähnt, ist der Großteil des Katastrophenschutzes auf ehrenamtliche Füße gestellt. Ob beim THW, der Feuerwehr oder den Hilfsorganisationen, sie alle leisten einen unbezahlbaren und wertvollen Beitrag für schnelle und unkomplizierte Hilfe.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf

  • erleichtern wir die Freistellung der Engagierten vom Arbeitsplatz
  • übernehmen wir einen möglichen Verdienstausfall
  • führen einen Aufwendungsersatz ein, wenn beim Einsatz Einbußen entstehen
  • beteiligen uns an Kosten für Aus- und Fortbildung
  • beteiligen uns an persönlicher Schutzkleidung, gerade bei den Fachdiensten Sanität und Betreuung, Wasser- Berg- und Höhlenrettung und auch beim Retten mit Hunden.

Als Land sind wir angehalten, bei jedem Gesetzentwurf Kosten und Nutzen gegeneinander abzuwägen. Und hier bin ich überzeugt, dass sich die Investitionen wie in kaum einem anderen Politikfeld lohnen. Die möglichen Kosten, die aus der Umsetzung des Gesetzesentwurfes folgen, sind im Vergleich zu den Kosten, die auf uns zukommen würden, müssten wir diese Aufgaben hauptamtlich bewältigen, marginal. Die Botschaft, die wir mit guten Rahmenbedingungen jedoch an die Ehrenamtlichen vor Ort senden ist maximal.

Wir zeigen: Wir stehen auf eurer Seite, wir halten euch den Rücken frei.

In den nächsten Jahren gilt es noch mehr Menschen für die Krisenprävention, für die Arbeit bei der Feuerwehr, bei den Hilfsorganisationen und dem THW zu gewinnen. Der demographische Wandel und genauso der Klimawandel werden uns vor ganz neue Herausforderungen stellen.

Wir schaffen mit diesem Gesetzentwurf die rechtliche Grundlage zur Stärkung der Ehrenamtlichen im Bevölkerungsschutz, indem wir eine Zwischenstufe unterhalb des Katastrophenalarms einziehen – die Außergewöhnliche Einsatzlage. Sie erreicht zwar nicht die Dimension einer Katastrophe, aber erfordert gleichwohl den Einsatz ehrenamtlicher Rettungskräfte zur Behebung der Lage. Damit heben die Arbeit im Bevölkerungsschutz auf ein neues Level.

Zum Schluss möchte ich die Chance nutzen, mit bei unseren Blaulichtorganisationen zu bedanken. Sie sind und bleiben ein Garant der Hilfe in der Not.

Vielen Dank!

Hier können Sie sich die Plenarrede von Andrea Schwarz MdL anschauen:

https://www.landtag-bw.de/home/mediathek/videos/2020/20201112sitzung1332.html?t=0#