Schwarz fordert: Klimaschutz in die Verfassung und Blockadehaltung aufgeben

Am 29. April 2021 hat das Bundesverfassungsgericht einer Klage von Klimaschutzaktivist*innen gegen das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung stattgegeben. Das Urteil sagt, dass die Reduktion von Emissionen heute stattfinden müssen und nicht in ferne Zukunft verschoben werden dürfen. Heutige Einsparungen an CO2 sind einfacher zu erreichen als Minderungen in der Zukunft, die dann noch dringender und drastischer vollzogen werden müssen. Damit würden die Freiheitsrechte kommender Generationen unverhältnismäßig eingeschränkt werden.

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zeigt: Klimaschutz braucht nun auch offiziell Verfassungsrang“, so die Abgeordnete Andrea Schwarz aus dem Wahlkreis Bretten. Das Bundesverfassungsgericht stellte klar, dass Klimagerechtigkeit bereits implizit Verfassungsrang hat, „Jetzt braucht es deutliche und klare Worte als Grundlage politischen Handelns“, so Schwarz.

„Wir sind daher verpflichtet, dass weitere Reduktionsmaßgaben rechtzeitig über das Jahr 2030 hinaus festgelegt werden“, so die Landtagsabgeordnete. Die Bundesregierung steht nun unter Zugzwang. Das Gericht zwingt die Regierung, endlich ambitionierte Pläne auszuarbeiten und ihrer Verpflichtung nachzukommen. Die Politik ist verpflichtet, das 1,5-Grad Ziel aus dem Pariser Klimaschutzabkommen auf allen politischen Ebenen und bei allen Entscheidungen zu berücksichtigen. Konkret heißt das für die Bundesebene: den CO2-Preis erhöhen, die erneuerbaren Energien massiv ausbauen und den Ausstieg aus der Kohle bis 2030 angehen.

„Auf Landesebene steht der Klimaschutz im Mittelpunkt unseres Handelns. In den nächsten Jahren kämpfen wir für ein klimaneutrales Baden-Württemberg. Unser erster großer Schritt ist die Umsetzung des Klimaschutzsofortprogramms. Auf Bundesebene werden uns aber immer wieder Steine in den Weg gelegt, wie beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Bundesregierung muss ihre Blockadehaltung endlich aufgeben“, so Schwarz abschließend.